Karlsruhe (ck) Bereits Mitte Mai vergangenen Jahres erklärte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Einführung einer Bettensteuer für Hotelübernachtungen für verfassungskonform. Eine Freiburger Hotelbesitzerin hatte gegen die in ihrer Stadt eingeführte Übernachtungsabgabe erfolglos geklagt. Was seit 2014 in Freiburg bereits Gang und Gäbe ist, wurde jetzt auch vom Karlsruher Gemeinderat für die Fächerstadt beschlossen. Mit 28 Ja zu 14 Nein-Stimmen sprach man sich mit relativ deutlichem Votum für eine Bettensteuer in Höhe von 5% des Übernachtungspreises ab Juli 2025 aus. Im örtlichen Tourismus- und Hotellerie-Gewerbe stößt die Entscheidung nicht ganz überraschend auf wenig Gegenliebe.
↧